Seit dem 31.07.2018 ist die 8. Verordnung zur Änderung der BBhV in Kraft getreten. >> Direktabrechnungsformular >> Leistungsverzeichnis Höchstbeiträge Heilmittel
Welche weiteren Änderungen sind künftig zu erwarten? Derzeit befindet sich eine "Beihilfe-App" in der Erprobung. Diese soll 2019 für die Beihilfeberechtigten zur Verfügung stehen und dürfte sich an den "App-Abrechnungsverfahren" der Krankenkassen orientieren.
Für 2019 ist die 9. Verordnung zur Änderung zur BBhV angekündigt. Dort sollen umgesetzt werden: - Erweiterung der Direktabrechnung auf amb. + stat. Pflege - Erweiterung der Direktabrechnung auf Hospiz-Aufenthalte - Erweiterung der Direktabrechnung auf Dauermedikamentation
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