
Deutscher BundeswehrVerband -
Interessenvertretung aller Menschen der Bundeswehr
Der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) ist eine überparteiliche und finanziell unabhängige Institution. Er vertritt in allen Fragen des Dienst-, Sozial- und Versorgungsrechts die Interessen seiner rund 200.000 Mitglieder – aktive Soldaten, Reservisten, Ehemalige und Hinterbliebene, zivile Angehörige der Bundeswehr sowie fördernde Mitglieder.
Das Bestmögliche herausgeholt
Die Erosion der sozialen Rahmenbedingungen des Soldatenberufs sorgt für viel Unmut unter unseren Mitgliedern. Obwohl der BundeswehrVerband alles daransetzt, die harten Maßnahmen zu verhindern oder zumindest abzumildern, haben die Angehörigen der Streitkräfte Einbußen hinnehmen müssen.
Demgegenüber rücken die Erfolge der Interessenvertretung in den Hintergrund. Sie sind auch weniger bekannt bei unseren Mitgliedern. Wie wirksam der BundeswehrVerband gleichwohl auf zahlreichen Gebieten agiert hat, ist an der jetzt erarbeiteten Erfolgsliste abzulesen:
Einige unserer Verbandserfolge:
- Deutliche Erhöhung der Besoldung und Versorgung durch das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz
- Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei den Übergangsgebührnissen
Erzielte Einkünfte außerhalb des öffentlichen Dienstes werden auf die Übergangsgebührnisse nicht mehr angerechnet (Ausnahme: Einkünfte aus Bildungsmaßnahmen werden weiterhin auf den Bildungszuschuss angerechnet).
- Rechtsschutz im Einsatz
Verbesserung der Rechte von Soldatinnen und Soldaten bei strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Einsatz.
- Verbesserung der Rentennachversicherung der SaZ
Beginnend ab der Fälligkeit der Nachversicherung zum 01.01.2016 wird die Beitragsbemessungsgrundlage fiktiv um 20 Prozent angehoben.
- Einführung einer Übergangsregelung für die Steuerfreiheit der Übergangsbeihilfe
Allen SaZ, die vor dem 01.01.2006 bereits SaZ waren, bleibt somit ein Steuerfreibetrag in Höhe von 10.800 Euro erhalten.
- Verschiebung des Bezugszeitraumes und Kapitalisierung der Übergangsgebührnisse
Auf Antrag kann zur Vermeidung von Nachteilen die Zahlung der Übergangsgebührnisse für längstens sechs Jahre aufgeschoben oder unterbrochen werden (z. B. bei Elternzeit). In besonderen Einzelfällen können die Übergangsgebührnisse in einer Summe gezahlt werden (z.B. aus Anlass einer Existenzgründung).
- Erhöhung des Auslandsverwendungszuschlags (AVZ)
Ein Verbandserfolg im Rahmen des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes!
- Wehrrechtsänderungsgesetz
U. a. mit signifikanten Verbesserungen der Rechte von Soldatinnen und Soldaten in Wehrbeschwerdeverfahren.