Der Deutsche Bundeswehr Verband
Interessenvertretung aller Menschen der Bundeswehr
Hier finden Sie alles für Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene:
https://www.dbwv.de/mitgliedschaft-service/fuer-ehemalige-reservisten-und-hinterbliebene
Der DBwV ist in vier Landesverbände gegliedert. Wir sind im Landesverband West organisiert und "Teil" der Standortkameradschaft Bonn.
Hier finden Sie alles zum LV West:
https://www.dbwv.de/landesverbaende-kameradschaften/lv-west
Der DBwV hat eine eigene Community, in der alle wichtige Fragen beantwortet- und Informationen abgerufen werden können:
https://community.dbwv.de/users/sign_in
Stiftungen und Engagement:
https://www.dbwv.de/der-verband/stiftungen-engagement
Die Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes mbH (FöG):
Der Sozialdienst der Bundeswehr wurde als Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und Arbeitgebers Bundeswehr eingerichtet.
Mit mehr als 300 qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an über 90 Standorten im In- und Ausland beraten und unterstützen wir Sie in allen sozialen Angelegenheiten.
Hier finden Sie alle Informationen und Ihren Ansprechpartner, incl. aller wichtigen Broschüren:
https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-sozialdienst-der-bundeswehr
Das Bundeswehr-Sozialwerk e.V. unterstützt Angehörige der Bundeswehr finanziell und materiell, falls sie ein Handicap haben, unverschuldet in eine Notlage geraten, bei Auslandseinsätzen verwundet worden sind oder Hinterbliebene von gefallenen Soldaten sind.
Das Veteranenabzeichen der Bundeswehr
Sie müssen tätig werden. Das Abzeichen erhalten aktive und ehemalige Soldaten auf Antrag. Ehemalige Soldaten und Reservisten können sich an die Abteilung VI des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr wenden. Auf dessen Internetseite wird das Antragsformular bereitgestellt:
Ehemalige senden den Antrag bitte an diese Anschrift:
BAPersBw
Abteilung VI 1.1.2
Veteranenabzeichen
Luisenstr. 109
53721 Siegburg
Ihnen wird das Abzeichen auf dem Postweg zugestellt.
Kampagnen und Broschüren
https://www.dbwv.de/mitgliedschaft-service/kampagnen-und-broschueren
Ratgeber für Ehemalige Soldaten, Reservisten, Hinterbliebene und Zivilbeschäftigte
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Der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) ist eine überparteiliche und
finanziell unabhängige Institution. Er vertritt in allen Fragen des Dienst-,
Sozial- und Versorgungsrechts die Interessen seiner rund 200.000
Mitglieder – aktive Soldaten, Reservisten, Ehemalige und Hinterbliebene,
zivile Angehörige der Bundeswehr sowie fördernde Mitglieder.
Das Bestmögliche herausgeholt
Die Erosion der sozialen Rahmenbedingungen des Soldatenberufs sorgt für
viel Unmut unter unseren Mitgliedern. Obwohl der BundeswehrVerband
alles daransetzt, die harten Maßnahmen zu verhindern oder zumindest
abzumildern, haben die Angehörigen der Streitkräfte Einbußen hinnehmen
müssen.
Demgegenüber rücken die Erfolge der Interessenvertretung in den
Hintergrund. Sie sind auch weniger bekannt bei unseren Mitgliedern. Wie
wirksam der BundeswehrVerband gleichwohl auf zahlreichen Gebieten
agiert hat, ist an der jetzt erarbeiteten Erfolgsliste abzulesen:
Einige unserer Verbandserfolge:
- Deutliche Erhöhung der Besoldung und Versorgung durch das
Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz
- Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei den Übergangsgebührnissen
Erzielte Einkünfte außerhalb des öffentlichen Dienstes werden auf die
Übergangsgebührnisse nicht mehr angerechnet (Ausnahme: Einkünfte aus
Bildungsmaßnahmen werden weiterhin auf den Bildungszuschuss
angerechnet).
- Rechtsschutz im Einsatz
Verbesserung der Rechte von Soldatinnen und Soldaten bei
strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Einsatz.
- Verbesserung der Rentennachversicherung der SaZ
Beginnend ab der Fälligkeit der Nachversicherung zum 01.01.2016 wird die
Beitragsbemessungsgrundlage fiktiv um 20 Prozent angehoben.
- Einführung einer Übergangsregelung für die Steuerfreiheit der
Übergangsbeihilfe
Allen SaZ, die vor dem 01.01.2006 bereits SaZ waren, bleibt somit ein
Steuerfreibetrag in Höhe von 10.800 Euro erhalten.
- Verschiebung des Bezugszeitraumes und Kapitalisierung der
Übergangsgebührnisse
Auf Antrag kann zur Vermeidung von Nachteilen die Zahlung der
Übergangsgebührnisse für längstens sechs Jahre aufgeschoben oder
unterbrochen werden (z. B. bei Elternzeit). In besonderen Einzelfällen
können die Übergangsgebührnisse in einer Summe gezahlt werden (z.B.
aus Anlass einer Existenzgründung).
- Erhöhung des Auslandsverwendungszuschlags (AVZ)
Ein Verbandserfolg im Rahmen des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes!
- Wehrrechtsänderungsgesetz
U. a. mit signifikanten Verbesserungen der Rechte von Soldatinnen und
Soldaten in Wehrbeschwerdeverfahren.
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