Der Deutsche Bundeswehr Verband 

Interessenvertretung aller Menschen der Bundeswehr

https://www.dbwv.de

 

 

 

Hier finden Sie alles für Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene:

https://www.dbwv.de/mitgliedschaft-service/fuer-ehemalige-reservisten-und-hinterbliebene

Der DBwV ist in vier Landesverbände gegliedert. Wir sind im Landesverband West organisiert und "Teil" der Standortkameradschaft Bonn.

Hier finden Sie alles zum LV West:

https://www.dbwv.de/landesverbaende-kameradschaften/lv-west

Der DBwV hat eine eigene Community, in der alle wichtige Fragen beantwortet- und Informationen abgerufen werden können:

https://community.dbwv.de/users/sign_in

Stiftungen und Engagement:

https://www.dbwv.de/der-verband/stiftungen-engagement

Die Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes mbH (FöG):

https://www.foeg.de

 

Der Sozialdienst der Bundeswehr wurde als Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und Arbeitgebers Bundeswehr eingerichtet.

Mit mehr als 300 qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an über 90 Standorten im In- und Ausland beraten und unterstützen wir Sie in allen sozialen Angelegenheiten.

Hier finden Sie alle Informationen und Ihren Ansprechpartner, incl. aller wichtigen Broschüren:

https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-sozialdienst-der-bundeswehr

 

 

 

Das Bundeswehr-Sozialwerk e.V. unterstützt Angehörige der Bundeswehr finanziell und materiell, falls sie ein Handicap haben, unverschuldet in eine Notlage geraten, bei Auslandseinsätzen verwundet worden sind oder Hinterbliebene von gefallenen Soldaten sind.

https://www.bundeswehr-sozialwerk.de

Das Veteranenabzeichen der Bundeswehr

Sie müssen tätig werden. Das Abzeichen erhalten aktive und ehemalige Soldaten auf Antrag. Ehemalige Soldaten und Reservisten können sich an die Abteilung VI des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr wenden. Auf dessen Internetseite wird das Antragsformular bereitgestellt:

https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5719058/4e68dda350beb474b26ab23b9faec752/pdf-antrag-veteranenabzeichen-ehemalige-data.pdf

Ehemalige senden den Antrag bitte an diese Anschrift:

BAPersBw
Abteilung VI 1.1.2
Veteranenabzeichen
Luisenstr. 109
53721 Siegburg

Ihnen wird das Abzeichen auf dem Postweg zugestellt. 

Kampagnen und Broschüren 

https://www.dbwv.de/mitgliedschaft-service/kampagnen-und-broschueren

 

Ratgeber für Ehemalige Soldaten, Reservisten, Hinterbliebene und Zivilbeschäftigte

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Der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) ist eine überparteiliche und

finanziell unabhängige Institution. Er vertritt in allen Fragen des Dienst-,

Sozial- und Versorgungsrechts die Interessen seiner rund 200.000

Mitglieder – aktive Soldaten, Reservisten, Ehemalige und Hinterbliebene,

zivile Angehörige der Bundeswehr sowie fördernde Mitglieder.

 

Das Bestmögliche herausgeholt

Die Erosion der sozialen Rahmenbedingungen des Soldatenberufs sorgt für

viel Unmut unter unseren Mitgliedern. Obwohl der BundeswehrVerband

alles daransetzt, die harten Maßnahmen zu verhindern oder zumindest

abzumildern, haben die Angehörigen der Streitkräfte Einbußen hinnehmen

müssen.

Demgegenüber rücken die Erfolge der Interessenvertretung in den

Hintergrund. Sie sind auch weniger bekannt bei unseren Mitgliedern. Wie

wirksam der BundeswehrVerband gleichwohl auf zahlreichen Gebieten

agiert hat, ist an der jetzt erarbeiteten Erfolgsliste abzulesen:

 

Einige unserer Verbandserfolge:

 

- Deutliche Erhöhung der Besoldung und Versorgung durch das

Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz

 

- Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei den Übergangsgebührnissen

Erzielte Einkünfte außerhalb des öffentlichen Dienstes werden auf die

Übergangsgebührnisse nicht mehr angerechnet (Ausnahme: Einkünfte aus

Bildungsmaßnahmen werden weiterhin auf den Bildungszuschuss

angerechnet).

 

- Rechtsschutz im Einsatz

Verbesserung der Rechte von Soldatinnen und Soldaten bei

strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Einsatz.

 

- Verbesserung der Rentennachversicherung der SaZ

Beginnend ab der Fälligkeit der Nachversicherung zum 01.01.2016 wird die

Beitragsbemessungsgrundlage fiktiv um 20 Prozent angehoben.

 

- Einführung einer Übergangsregelung für die Steuerfreiheit der

Übergangsbeihilfe

Allen SaZ, die vor dem 01.01.2006 bereits SaZ waren, bleibt somit ein

Steuerfreibetrag in Höhe von 10.800 Euro erhalten.

 

- Verschiebung des Bezugszeitraumes und Kapitalisierung der

Übergangsgebührnisse

Auf Antrag kann zur Vermeidung von Nachteilen die Zahlung der

Übergangsgebührnisse für längstens sechs Jahre aufgeschoben oder

unterbrochen werden (z. B. bei Elternzeit). In besonderen Einzelfällen

können die Übergangsgebührnisse in einer Summe gezahlt werden (z.B.

aus Anlass einer Existenzgründung).

 

- Erhöhung des Auslandsverwendungszuschlags (AVZ)

Ein Verbandserfolg im Rahmen des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes!

 

- Wehrrechtsänderungsgesetz

U. a. mit signifikanten Verbesserungen der Rechte von Soldatinnen und

Soldaten in Wehrbeschwerdeverfahren.

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